21.07.2026

Besteuerung von Kryptowährungen

 
       
       
Durch das Krypto-Meldepflichtgesetz werden nun von Anbietern von Kryptodienstleistungen (wie Kryptobörsen, Broker oder Wallet-Providern) aus allen EU-Staaten und einigen Drittländern Daten ans Finanzamt gemeldet. Die erste Meldung erfolgt im Jahr 2027 betreffend das Jahr 2026 – mit Rückfragen zu Vorjahren ist zu rechnen.

Näheres finden Sie bitte in der beiliegenden Klienteninformation.
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